Der Vorstand

Der Rat wählt aus seiner Mitte den Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Ihm gehören mindestens an: die oder der Vorsitzende, die oder der stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Anprechpartner.