Aufnahmemodus
Neuaufnahmen durchlaufen zweistufigen Verfahren, erst wird der Antrag vom Rat geprüft und dann der Mitgliederversammlung bei der jährlichen Mitgliederversammlung Ende Juni eines jeden Jahres zur Abstimmung gestellt. Bitte vor der schriftlichen Antragsstellung, telefonischen Kontakt mit der DBU-Geschäftsstelle aufnehmen. Er sollte spätestens bis Anfang Januar des selben Jahres eingehen, um bei der Mitgliederversammlung desselben Jahres in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Der Antrag muss auf offiziellem Briefpapier mit Angabe der Gründe für die Aufnahme erfolgen und sollte folgende Anlagen enthalten:
- Ausgefüllter Fragebogen (Download weiter unten)
- Selbstdarstellung der Gruppe unter Angabe der Traditionslinie – falls vorhanden – (Referenzen erwünscht) und der Ziele (Satzung bitte beilegen, falls vorhanden oder ein entsprechendes Statut der Gemeinschaft).
- Schriftliche Erklärung, dass das buddhistische Bekenntnis der DBU als verbindlich anerkannt wird.
- Veranstaltungskalender bzw. Veranstaltungsprogramm.
- Darstellung der gewünschten Mitarbeit in der DBU.
Der Antrag wird von dem Rat der DBU geprüft und die Entscheidung der Gruppe mitgeteilt. Ist die Prüfung positiv, werden Vertreter der Gemeinschaft zur nächsten Mitgliederversammlung (MV) eingeladen. Die Vertreter haben die Gelegenheit ihre Gemeinschaft in der Mitgliederversammlung vorzustellen. Sehr gerne kann dies durch eine Präsentation oder ein Video unterstützt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber, ob eine Gruppe aufgenommen wird oder nicht. (Die MV ist immer einmal im Jahr am letzten Juni-Wochenende).
Die Aufnahme erfolgt vorläufig für einen Zeitraum von drei Jahren als Anwartschaft und mündet in die ordentliche Mitgliedschaft – es sei denn es gibt von Seiten der Delegierten der Mitgliederversammlung, des Rates oder des Vorstandes Einwände gegen eine Mitgliedschaft.
Während der Anwartschaft ist noch kein Beitrag fällig, die Gemeinschaft hat noch keine Stimme in der MV und keine der unten angegebenen Vergünstigungen für Mitglieder, eine Teilnahme ist aber erwünscht.
Interessierte von Gemeinschaften, die sich vorerst nur orientieren möchten, können auf Antrag als Gäste zur Mitgliederversammlung zugelassen werden bevor sie einen Antrag stellen.