Es ist schön, dass Sie darüber nachdenken, Mitglied der DBU (Deutsche Buddhistische Union) zu werden.
Auf diese Weise können Sie sich aktiv daran beteiligen, wie sich der Buddhismus in unserem Land und darüber hinaus entwickelt. Um Ihnen den Beitrittsprozess möglichst einfach zu machen, nehmen wir Sie dabei Schritt für Schritt an die Hand.
Zunächst aber eine grundsätzliche Frage: Wie wollen Sie beitreten? Es gibt zwei Formen des Beitritts. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl. Falls Sie zu dieser Frage Klärungsbedarf haben: klicken Sie hier:
Erklärung der Unterschiede zwischen einer DBU-Einzelmitgliederschaft und einer Gruppenmitgliedschaft
- Beitritt als Einzelmitglied Die DBU bietet Einzelpersonen – im Rahmen der »Buddhistischen Religionsgemeinschaft« – die Möglichkeit zur Mitgliedschaft. Die Einzelmitglieder sind als natürliche Personen direkt Mitglied der Deutschen Buddhistischen Union e.V. – Buddhistische Religionsgemeinschaft. Innerhalb der DBU sind sie organisiert in der „Buddhistischen Gemeinschaft (in der DBU)“ und über ihre drei Delegierten vertreten in der Mitgliederversammlung der DBU.
- Beitritt als Mitgliedsgemeinschaft Die »Deutsche Buddhistische Union« (DBU) ist ein bundesweiter Dachverband für buddhistische Gemeinschaften aller anerkannten Schulen. Durch Ihre Mitgliedschaft fördern Sie den Buddhismus in Deutschland und die Entwicklung des Buddhismus in Ihrer Region und Tradition.
- Dabei-Sein bei der Entwicklung eines authentischen Buddhismus
- Erfahrungsaustausch mit anderen buddhistischen Traditionen und Gruppen
- Unterstützung des innerbuddhistischen Dialogs
- Gemeinsame Projekte und Aktivitäten voranbringen
- Sie unterstützen die Einheit des Buddhismus in Deutschland auf der Grundlage des ge¬meinsamen Bekenntnisses
- Gemeinsam starkes Auftreten in der Öffentlichkeit
- Eine Stimme haben im buddhistischen Dachverband Deutschlands
- Mehr Besucher Ihrer Veranstaltungen durch die vollen Nutzungsrechte des DBU-Veranstaltungskalenders
Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der DBU setzt die Zustimmung zur Satzung der DBU voraus. (Satzung der der Deutschen Buddhistischen Union e. V. – Buddhistische Religionsgemeinschaft, § 3.1)
Die jeweils gültige Fassung der Satzung der DBU ist verfügbar auf der DBU-Webseite www.buddhismus-deutschland.de unter Service unter Download: Formulare & Dokumente.
Diese wird Ihnen mit dem Begrüßungsschreiben mitgeschickt.
Formen der Mitgliedschaft für natürliche Personen
Einzelmitgliedschaft
Die DBU bietet Einzelpersonen – im Rahmen der »Buddhistischen Gemeinschaft« – die Möglichkeit zur Mitgliedschaft. Wichtige Gründe für eine Mitgliedschaft sind:
- Sie wollen dokumentieren, dass Sie sich nicht nur zu einer »Schule«, zu einer »Tradition« oder einem bestimmten Lehrer bekennen. Sie zeigen so, dass sie in erster Linie »Buddhist« sind – jenseits spezifischer Lehrmeinungen.
- Nicht zuletzt fördern Sie durch Ihre Mitgliedschaft ideell und materiell den Buddhismus in Deutschland und seine Verbreitung. Sie tragen damit ganz wesentlich zum Erhalt der Geschäftsstelle der DBU in München bei, zur Herausgabe der Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell und ermöglichen wichtige buddhistische Projekte.
- Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell bereits enthalten. So bleiben Sie immer über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden.
- Zudem erhalten Sie reduzierten Eintritt zu den Kongressen der DBU.
Paarmitgliedschaft
Mitgliedschaft von zwei Personen die im selben Haushalt leben und gemeinsam eine Ausgabe von BUDDHISMUS aktuell beziehen, ansonsten wie Einzelmitgliedschaft.
Assoziierte Mitgliedschaft
Als assoziiertes Mitglied drücken Sie Ihre ideelle Verbundenheit mit den Zielen und Aufgaben der DBU aus. Es ergeben sich aus ihr weder Rechte noch Pflichten gegenüber der DBU. Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie insbesondere den Antrag der DBU auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft und damit als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die assoziierte Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Beitrittserklärung.
Eine Beitrittserklärung wird von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet (mit Ausnahme von Urlaubszeiten oder Krankheit) und in jedem Fall schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine Bestätigung Ihrer Beitrittserklärung erhalten haben, so bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit der DBU-Geschäftsstelle, denn es kann immer vorkommen, dass ein Brief, Fax oder E-Mail aus unterschiedlichsten Gründen nicht ankommt.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis spätestens 30. September des Jahres schriftlich gekündigt wird.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung einer juristischen Person, Tod einer natürlichen Person oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der DBU und wirkt zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Erklärung der DBU zugegangen ist. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen oder die gemeinsamen Interessen der DBU schädigt oder die Beitragsleistungen einstellt. (Satzung der der Deutschen Buddhistischen Union e. V. – Buddhistische Religionsgemeinschaft, § 3.8)
Die Kündigung muss der DBU als formlose schriftliche Erklärung zugehen, z. B. per Post oder in elektronischer Form als Fax oder E-Mail.
Fristgerecht ist eine Kündigung für das laufende Kalenderjahr, wenn uns diese bis spätestens 30. September des Jahres zugeht. Die Kündigung wird dann wirksam zum Ende des Kalenderjahres.
Eingang der Kündigung bei der DBU im Zeitraum: 01.01.–30.09. des Jahres, 01.10.–31.12. des Jahres. Kündigung wird wirksam zum: 31.12. des Jahres, 31.12. des nächsten Jahres.
Mit der Wirksamkeit der Kündigung erlöschen alle Rechte, die sich ggf. aus der jeweiligen Form der Mitgliedschaft für das Mitglied ergeben.
Eine Kündigung wird von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet (mit Ausnahme von Urlaubszeiten oder Krankheit) und in jedem Fall schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben, so bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit der DBU-Geschäftsstelle, denn es kann immer vorkommen, dass ein Brief, Fax oder E-Mail aus unterschiedlichsten Gründen nicht ankommt.
Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags
Seit dem 01.01.2022 gelten die Mitgliedsbeiträge, die durch die DBU-Mitgliederversammlung vom 29.05. bis 30.05.2021 beschlossen wurden. Der Beitrag gilt immer für ein Kalenderjahr, im Jahr des Beitritts wird der Beitrag quartalsweise berechnet.
Einzelmitgliedschaft (inklusive Bezug von BUDDHISMUS aktuell):
Beitrag – 78,00 EUR, Förderbeitrag – 120,00 EUR, ermäßigter Beitrag – 50,00 EUR.
Paarmitgliedschaft (inklusive Bezug von BUDDHISMUS aktuell):
Beitrag – 100,00 EUR, Förderbeitrag – 150,00 EUR, ermäßigter Beitrag – 70,00 EUR.
Assoziierte Mitgliedschaft (ohne Bezug von BUDDHISMUS aktuell):
beitragsfrei.
Die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge veröffentlichen wir im Formular für die Beitrittserklärung zur DBU. Das Formular für die Beitrittserklärung finden Sie in jeder aktuellen Ausgabe von BUDDHISMUS aktuell oder auf der Webseite der DBU unter: https://buddhismus-deutschland.de/mitgliederdienst/
Berechnung des Mitgliedsbeitrags
Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Jahr anteilig quartalsweise berechnet. Beginn der Berechnung ist das Quartal des Beitritts.
Förderbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wurde durch die DBU Mitgliederversammlung so festgesetzt, dass möglichst vielen Menschen eine Mitgliedschaft in der DBU möglich sein soll. Die im Beitragsformular angegeben Sätze für den Förderbeitrag sind diesbezüglich als Vorschlag zu verstehen und dienen im Wesentlichen zum Ausgleich des ermäßigten Mitgliedsbeitrages für Menschen mit geringem Einkommen.
Bitte schätzen Sie selbst ein, ob es Ihnen möglich ist, die DBU mit einem darüberhinausgehenden Beitrag zu unterstützen. Mit dem Beitrag, den Sie leisten, entscheiden Sie persönlich darüber mit, was die DBU als Organisation zu leisten vermag.
Ermäßigter Beitrag
Für Menschen mit geringem Einkommen, z. B. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Studenten, Arbeitslose usw., bieten wir einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag an. Wir vertrauen auf aufrichtige Inanspruchnahme.
Die DBU ist zur Umsetzung ihrer Satzungsziele auf die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen angewiesen. Bitte überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die Gründe für Ihre Inanspruchnahme des ermäßigten Mit-gliedsbeitrags noch vorliegen.
Beitragsrechnung und Zahlung
Beitragsrechnung
Im ersten Quartal eines Jahres ist der Mitgliedsbeitrag fällig. Bei einem erteilten Lastschriftmandat ziehen wir den Beitrag Mitte April des jeweiligen Kalenderjahres ein. Sollten Sie uns kein Lastschriftmandat gegeben haben, überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres. Sollten Sie eine Beitragsbestätigung benötigen, melden Sie sich bitte bei der DBU-Geschäftsstelle, gerne per E-Mail.
Zahlung
Bitte zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres. Sie vermeiden dadurch Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die einen erheblichen Verwaltungsaufwand und unnötige Verwaltungskosten verursachen. Sie binden damit unnötig die Energie unserer Mitarbeiter, die für andere wertvolle Aufgaben verwendet werden könnte.
Am besten unterstützen Sie uns, wenn Sie uns ein SEPA-Mandat zum Bankeinzug Ihres Mitgliedsbeitrages erteilen, denn das ist die Zahlungsweise, welche für die DBU den geringsten Aufwand und Kosten verursacht. Mit der Erteilung eines SEPA-Mandates tragen Sie deshalb erheblich dazu bei, dass ein möglichst großer Anteil Ihres Mitgliedsbeitrages für die Ziele der DBU verwendet werden kann.
Der SEPA-Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt Mitte April des jeweiligen Kalenderjahres. Zur Erinnerung an den SEPA-Bankeinzug bringen wir jeweils einen Hinweis in BUDDHISMUS aktuell. Bitte stellen Sie zu diesem Termin eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sicher. Sollte dies für Sie einmal nicht möglich sein, so informieren Sie bitte die DBU-Geschäftsstelle. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Lösung für die Entrichtung des Beitrags, die Ihren Möglichkeiten entspricht. Änderungen der Bankverbindung bitte mitteilen. Sollte dies nicht bis Anfang April erfolgt sein, werden die erhöhten Rücklastschriftgebühren der Banken an Sie weiter berechnet.
Das Vertrauen, welches Sie uns durch die Erteilung eines SEPA-Mandates zum Ausdruck bringen, wissen wir zu schätzen. Sollten uns beim Einzug einmal Fehler unterlaufen, z. B. durch falsch berechnete Mitgliedsbeiträge, versehentliche Doppeleinzüge, Einzüge nach wirksamer Kündigung usw., dann werden wir die zu viel eingezogenen Beträge selbstverständlich ohne »Wenn und Aber« erstatten, auch wenn Sie unseren Fehler erst zu einem viel späteren Zeitpunkt bemerken.
Spendenbescheinigungen
Die Deutsche Buddhistische Union e. V., Amalienstr. 71, 80799 München, ist als gemeinnützig anerkannt. Sie ist unter der Steuernummer 143/240/10093 wegen Förderung religiöser Zwecke von der Körperschaftssteuer (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und von der Gewerbesteuer (nach § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Der letzte uns zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 22.07.2022 gilt für das Jahr 2021.
Nach dem Jahressteuergesetz 2020 ist ab dem 1. Januar 2021 für Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zur Höhe von 300 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich (bisher 200 EUR). Als Spendenbescheinigung gilt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.
Bei Spenden über einem Betrag von 300 Euro schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu, vorausgesetzt Ihre Anschrift liegt uns vor.
Mitgliederbezug von BUDDHISMUS aktuell
Während ihrer Mitgliedschaft in der DBU erhalten unsere ordentlichen Mitglieder kostenlos unsere Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell, entweder in gedruckter Form oder alternativ digital als PDF.
Beginn
Beitrittserklärung im Zeitraum 01.12.-28.02. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell beginnt mit 1. Quartal / Heft 1 des Jahres.
Beitrittserklärung im Zeitraum 01.03.-31.05. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell beginnt mit 2. Quartal / Heft 2 des Jahres.
Beitrittserklärung im Zeitraum 01.06.-31.08. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell beginnt mit 3. Quartal / Heft 3 des Jahres.
Beitrittserklärung im Zeitraum 01.09.-30.11. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell beginnt mit 4. Quartal / Heft 4 des Jahres.
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Beitritts durch die DBU-Geschäftsstelle erhalten Sie auch Ihre erste Ausgabe von BUDDHISMUS aktuell. Alle weiteren Ausgaben erhalten Sie durch den Logistikdienstleister von BUDDHISMUS aktuell.
Wenn Ihre Beitrittserklärung im letzten Monat des Quartals (März, Juni, September, Dezember) eingeht, erhalten Sie mit dem Begrüßungsschreiben gleich zwei Ausgaben von BUDDHISMUS aktuell, bedingt durch den Vorlauf, den wir für die Übermittlung der Versandadressen an den Dienstleister benötigen.
Für die folgenden Ausgaben berücksichtigen Sie bitte die Erscheinungstermine von BUDDHISMUS aktuell (siehe nachfolgender Abschnitt »Liefertermine und Lieferform«).
Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Erscheinungstermin der jeweiligen Ausgabe noch keine Ausgabe von BUDDHISMUS aktuell erhalten haben, so kontaktieren Sie bitte die DBU-Geschäftsstelle.
Zusätzlich zur gedruckten Ausgabe ist BUDDHISMUS aktuell auch als E-Paper erhältlich. Wenn Sie BUDDHISMUS aktuell lieber als E-Paper erhalten möchten, informieren Sie bitte die DBU-Geschäftsstelle.
Darüber hinaus gibt es die Webseite www.buddhismus-aktuell.de mit zusätzlichen Online-Artikeln und aktuellen Meldungen aus der Welt des Buddhismus.
Dauer
Der Bezug von BUDDHISMUS aktuell verlängert sich mit der Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht fristgerecht zum Ende des laufenden Jahres gekündigt wird.
Ende
Der Bezug von BUDDHISMUS aktuell endet mit dem Jahr, in dem die Mitgliedschaft in der DBU endet.
Eingang der Kündigung bei der DBU im Zeitraum 01.01.-30.09. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell endet mit 4. Quartal / Heft 4 des Jahres.
Eingang der Kündigung bei der DBU im Zeitraum 01.10.-31.12. des Jahres – Bezug von BUDDHISMUS aktuell endet mit 4. Quartal / Heft 4 des nächsten Jahres.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird der Versand der Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell gesperrt, bis die Zahlung erfolgt ist.
Nach Eingang der Zahlung werden die nicht gelieferten Ausgaben des Beitragsjahres selbstverständlich nachgeliefert.
Versandkosten
Der Versand von BUDDHISMUS aktuell innerhalb Deutschlands ist kostenfrei.
Liefertermine und Lieferform
- Die Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell erscheint viermal jährlich, Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
- Die Lieferung erfolgt geschützt verpackt in einem CO2-neutralen Umschlag.
- Die DBU ist berechtigt, die Lieferung der Zeitschrift einzustellen, wenn das Mitglied bei Umzug oder Namensänderung der DBU nicht die neuen Adress- oder Namensdaten mitteilt.
- Kann die DBU die Lieferung aufgrund nicht bekannter Adresse nicht mehr erfüllen, ist sie zur Erstattung eines vorhandenen überschießenden Entgeltes nur auf die von dem Mitglied der DBU zuletzt bekannt gegebenen Bankverbindung verpflichtet. Bitte informieren Sie daher rechtzeitig die DBU-Geschäftsstelle über Änderungen des Namens, der Postanschrift und der Bankverbindung.
E-Mail-Newsletter der DBU
Bezug des DBU-Newsletters
Den E-Mail-Newsletter der DBU erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Bezug des DBU-Newsletters gegeben haben. Aufgrund dieser Zustimmung erhalten Sie ausschließlich Nachrichten und Informationen der DBU an ihre Mitglieder, Freunde und Unterstützer.
Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch, es ist für uns die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Der Bezug des DBU-Newsletters ist nicht an eine Form der Mitgliedschaft gebunden. Es ist jedoch möglich, dass wir besondere Newsletter bei Bedarf nur an die jeweils betroffenen Mitglieder versenden.
Abmeldung vom DBU-Newsletter
Sie können sich jederzeit vom Bezug des DBU-Newsletter abmelden. Bitte nutzen Sie dazu den Link am Ende jedes Newsletters.
Alternativ können Sie auch die DBU-Geschäftsstelle darüber informieren, dass Sie sich vom DBU-Newsletter abmelden wollen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage erfasst. In der Beitrittsbestätigung teilen wir Ihnen mit, welche personenbezogenen Daten wir gespeichert haben.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Mitgliedschaft erforderlich sind, werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur innerhalb gesetzlicher Vorgaben und nicht zu Werbezwecken.
Nach Ablauf der Mitgliedschaft bleiben die personenbezogenen Daten nur in gesetzlich erforderlichem Umfang gespeichert.
Darüber hinaus speichern wir auch alle eingehenden und ausgehenden Schreiben im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft.
Die Zeitschrift BUDDHISMUS aktuell, sowie Beitragsrechnungen, Spendenbescheinigungen und Anschreiben werden von unseren jeweiligen Servicepartnern an die Mitglieder ausgeliefert und versandt. Hierzu werden dem Servicepartner die für den Versand benötigten Daten (Kunden-Nr., Name, Firmenname, Anschrift, PLZ, Ort, Land) übermittelt. Eine Übermittlung weiterer Daten findet nicht statt. Die Servicepartner werden vertraglich zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet und die Daten werden nach Ausführung des Auftrags beim Servicepartner gelöscht.
Bearbeiten Ihrer Anliegen durch die DBU-Geschäftsstelle
Die DBU ist ein gemeinnütziger Verein, und wir sind daher ganz besonders darum bemüht, dass ein möglichst hoher Anteil Ihres Mitgliedsbeitrages für die Satzungszwecke der DBU verwendet wird. Den Anteil der Verwaltungskosten versuchen wir, so gering wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund ist die personelle Besetzung der DBU-Geschäftsstelle mit derzeit zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit so bemessen, dass im Jahresdurchschnitt alle anstehenden Aufgaben gut erledigt werden können. Dies bedeutet aber auch, dass in Zeiten mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen unsere Mitarbeiterinnen beim besten Willen nicht in der Lage sind, alle Aufgaben innerhalb der oben genannten Fristen abzuarbeiten, insbesondere am Quartals- und Jahresende sowie am Jahresbeginn oder auch in Zeiten von Urlaub oder Krankheit.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens daher auch einmal länger dauern kann, als wir es uns für Sie wünschen.
Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Für eine Mitgliedschaft als buddhistische Gemeinschaft, in der DBU, gelten folgende Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- Bekenntnis zur Lehre des Buddha sowie deren Verbreitung und Vertiefung (Teil der Satzung). Das buddhistische Bekenntnis der DBU muss als verbindlich anerkannt werden. Dies gilt auch für die von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen.
- Die Darlegung und Praxis des Dharma.
- Mindestbestand von 10 Mitgliedern. Ausgenommen hiervon sind institutionelle Gemeinschaften wie Stiftungen, gGmbHs, etc.
- Ein mindestens dreijähriges Bestehen der Gemeinschaft ab Gründung.
Aufnahmemodus
Neuaufnahmen durchlaufen zweistufigen Verfahren, erst wird der Antrag vom Rat geprüft und dann der Mitgliederversammlung bei der jährlichen Mitgliederversammlung Ende Juni eines jeden Jahres zur Abstimmung gestellt. Bitte vor der schriftlichen Antragsstellung, telefonischen Kontakt mit der DBU-Geschäftsstelle aufnehmen. Er sollte spätestens bis Anfang Januar des selben Jahres eingehen, um bei der Mitgliederversammlung desselben Jahres in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Der Antrag muss auf offiziellem Briefpapier mit Angabe der Gründe für die Aufnahme erfolgen und sollte folgende Anlagen enthalten:
- Ausgefüllter Fragebogen (Download weiter unten)
- Selbstdarstellung der Gruppe unter Angabe der Traditionslinie – falls vorhanden – (Referenzen erwünscht) und der Ziele (Satzung bitte beilegen, falls vorhanden oder ein entsprechendes Statut der Gemeinschaft).
- Schriftliche Erklärung, dass das buddhistische Bekenntnis der DBU als verbindlich anerkannt wird.
- Veranstaltungskalender bzw. Veranstaltungsprogramm.
- Darstellung der gewünschten Mitarbeit in der DBU.
Der Antrag wird von dem Rat der DBU geprüft und die Entscheidung der Gruppe mitgeteilt. Ist die Prüfung positiv, werden Vertreter der Gemeinschaft zur nächsten Mitgliederversammlung (MV) eingeladen. Die Vertreter haben die Gelegenheit ihre Gemeinschaft in der Mitgliederversammlung vorzustellen. Sehr gerne kann dies durch eine Präsentation oder ein Video unterstützt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber, ob eine Gruppe aufgenommen wird oder nicht. (Die MV ist immer einmal im Jahr am letzten Juni-Wochenende).
Die Aufnahme erfolgt vorläufig für einen Zeitraum von drei Jahren als Anwartschaft und mündet in die ordentliche Mitgliedschaft – es sei denn es gibt von Seiten der Delegierten der Mitgliederversammlung, des Rates oder des Vorstandes Einwände gegen eine Mitgliedschaft.
Während der Anwartschaft ist noch kein Beitrag fällig, die Gemeinschaft hat noch keine Stimme in der MV und keine der unten angegebenen Vergünstigungen für Mitglieder, eine Teilnahme ist aber erwünscht.
Interessierte von Gemeinschaften, die sich vorerst nur orientieren möchten, können auf Antrag als Gäste zur Mitgliederversammlung zugelassen werden bevor sie einen Antrag stellen.
Eine DBU-Mitgliedschaft beinhaltet
- Aufnahme im Adressenteil der Zeitschrift: BUDDHISMUS AKTUELL.
- Präsentation im Internet auf der Website der DBU. Das Mitglied wird in die Adressendatenbank der DBU-Mitgliedsgemeinschaften aufgenommen, die über die Gruppensuchfunktion der Website aufgerufen werden kann. Die Mitglieder pflegen ihre Einträge selbst. Nur Mitglieder können ihre Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender auf der DBU-Webseite einpflegen.
- 4 Freiabonnements von BUDDHISMUS AKTUELL (die weiterverkauft werden können). Weitere Exemplare können mit Rabatt bezogen werden.
- Rabatt von 20% für Anzeigen oder Beilagen im Print-Magazin von BUDDHISMUS AKTUELL.
- Rabatte für Karten bei DBU-Kongressen.
Es gilt momentan folgender gestaffelter Mitgliedsbeitrag (Beschluss der MV 2021):
bis zu 25 Mitglieder: 180,- € / Jahr
26 bis 50 Mitglieder: 280,- € / Jahr
51 bis 100 Mitglieder: 450,- € / Jahr
Ab 101 Mitglieder gleicher Pro-Kopf-Beitrag für alle Gemeinschaften in Höhe von 4 € pro Mitglied der Gemeinschaft.
Der Beitragssatz für Stiftungen, gGmbHs und andere Organisationsformen, die keine Mitglieder in dem Sinne haben, wird in Absprache mit dem/r Schatzmeister*in festgelegt.
Zur Kalkulation des jeweiligen Jahresbeitrags bitte zum Anfang des Jahres den aktuellen Stand der Mitglieder der DBU-Geschäftsstelle formlos mitteilen.
Sonstige Pflichten, die sich aus einer Mitgliedschaft ergeben
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung, bei der die Mitgliedsgemeinschaften durch ihre Delegierten vertreten werden: bis zu 150 Mitglieder: je ein Delegierte*r, bis zu 600 Mitglieder: je zwei Delegierte, über 600 Mitglieder: je drei Delegierte. Bei Abstimmungen haben nur die anwesenden Delegierten eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht möglich.
- Die Verpflichtung, einen „Link“ auf die Website der DBU in der eigenen Website (falls vorhanden) einzurichten.
- Bei Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.
Weitere Fragen werden von der DBU-Geschäftsstelle gerne beantwortet.