Berechnung des Mitgliedsbeitrags
Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Jahr anteilig quartalsweise berechnet. Beginn der Berechnung ist das Quartal des Beitritts.
Förderbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wurde durch die DBU Mitgliederversammlung so festgesetzt, dass möglichst vielen Menschen eine Mitgliedschaft in der DBU möglich sein soll. Die im Beitragsformular angegeben Sätze für den Förderbeitrag sind diesbezüglich als Vorschlag zu verstehen und dienen im Wesentlichen zum Ausgleich des ermäßigten Mitgliedsbeitrages für Menschen mit geringem Einkommen.
Bitte schätzen Sie selbst ein, ob es Ihnen möglich ist, die DBU mit einem darüberhinausgehenden Beitrag zu unterstützen. Mit dem Beitrag, den Sie leisten, entscheiden Sie persönlich darüber mit, was die DBU als Organisation zu leisten vermag.
Ermäßigter Beitrag
Für Menschen mit geringem Einkommen, z. B. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Studenten, Arbeitslose usw., bieten wir einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag an. Wir vertrauen auf aufrichtige Inanspruchnahme.
Die DBU ist zur Umsetzung ihrer Satzungsziele auf die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen angewiesen. Bitte überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die Gründe für Ihre Inanspruchnahme des ermäßigten Mit-gliedsbeitrags noch vorliegen.