Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Für eine Mitgliedschaft als buddhistische Gemeinschaft, in der DBU, gelten folgende Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  1. Bekenntnis zur Lehre des Buddha sowie deren Verbreitung und Vertiefung (Teil der Satzung). Das buddhistische Bekenntnis der DBU muss als verbindlich anerkannt werden. Dies gilt auch für die von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen.
  2. Die Darlegung und Praxis des Dharma.
  3. Mindestbestand von 10 Mitgliedern. Ausgenommen hiervon sind institutionelle Gemeinschaften wie Stiftungen, gGmbHs, etc.
  4. Ein mindestens dreijähriges Bestehen der Gemeinschaft ab Gründung.