Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung einer juristischen Person, Tod einer natürlichen Person oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der DBU und wirkt zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Erklärung der DBU zugegangen ist. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen oder die gemeinsamen Interessen der DBU schädigt oder die Beitragsleistungen einstellt. (Satzung der der Deutschen Buddhistischen Union e. V. – Buddhistische Religionsgemeinschaft, § 3.8)

Die Kündigung muss der DBU als formlose schriftliche Erklärung zugehen, z. B. per Post oder in elektronischer Form als Fax oder E-Mail.

Fristgerecht ist eine Kündigung für das laufende Kalenderjahr, wenn uns diese bis spätestens 30. September des Jahres zugeht. Die Kündigung wird dann wirksam zum Ende des Kalenderjahres.

Eingang der Kündigung bei der DBU im Zeitraum: 01.01.–30.09. des Jahres, 01.10.–31.12. des Jahres. Kündigung wird wirksam zum: 31.12. des Jahres, 31.12. des nächsten Jahres.

Mit der Wirksamkeit der Kündigung erlöschen alle Rechte, die sich ggf. aus der jeweiligen Form der Mitgliedschaft für das Mitglied ergeben.

Eine Kündigung wird von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet (mit Ausnahme von Urlaubszeiten oder Krankheit) und in jedem Fall schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben, so bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit der DBU-Geschäftsstelle, denn es kann immer vorkommen, dass ein Brief, Fax oder E-Mail aus unterschiedlichsten Gründen nicht ankommt.