Beitragsrechnung und Zahlung

Beitragsrechnung

Im ersten Quartal eines Jahres ist der Mitgliedsbeitrag fällig. Bei einem erteilten Lastschriftmandat ziehen wir den Beitrag Mitte April des jeweiligen Kalenderjahres ein. Sollten Sie uns kein Lastschriftmandat gegeben haben, überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres. Sollten Sie eine Beitragsbestätigung benötigen, melden Sie sich bitte bei der DBU-Geschäftsstelle, gerne per E-Mail.

Zahlung

Bitte zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres. Sie vermeiden dadurch Zahlungserinnerungen und Mahnungen, die einen erheblichen Verwaltungsaufwand und unnötige Verwaltungskosten verursachen. Sie binden damit unnötig die Energie unserer Mitarbeiter, die für andere wertvolle Aufgaben verwendet werden könnte.

Am besten unterstützen Sie uns, wenn Sie uns ein SEPA-Mandat zum Bankeinzug Ihres Mitgliedsbeitrages erteilen, denn das ist die Zahlungsweise, welche für die DBU den geringsten Aufwand und Kosten verursacht. Mit der Erteilung eines SEPA-Mandates tragen Sie deshalb erheblich dazu bei, dass ein möglichst großer Anteil Ihres Mitgliedsbeitrages für die Ziele der DBU verwendet werden kann.

Der SEPA-Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt Mitte April des jeweiligen Kalenderjahres. Zur Erinnerung an den SEPA-Bankeinzug bringen wir jeweils einen Hinweis in BUDDHISMUS aktuell. Bitte stellen Sie zu diesem Termin eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sicher. Sollte dies für Sie einmal nicht möglich sein, so informieren Sie bitte die DBU-Geschäftsstelle. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Lösung für die Entrichtung des Beitrags, die Ihren Möglichkeiten entspricht. Änderungen der Bankverbindung bitte mitteilen. Sollte dies nicht bis Anfang April erfolgt sein, werden die erhöhten Rücklastschriftgebühren der Banken an Sie weiter berechnet.

Das Vertrauen, welches Sie uns durch die Erteilung eines SEPA-Mandates zum Ausdruck bringen, wissen wir zu schätzen. Sollten uns beim Einzug einmal Fehler unterlaufen, z. B. durch falsch berechnete Mitgliedsbeiträge, versehentliche Doppeleinzüge, Einzüge nach wirksamer Kündigung usw., dann werden wir die zu viel eingezogenen Beträge selbstverständlich ohne »Wenn und Aber« erstatten, auch wenn Sie unseren Fehler erst zu einem viel späteren Zeitpunkt bemerken.