Sonstige Pflichten, die sich aus einer Mitgliedschaft ergeben

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung, bei der die Mitgliedsgemeinschaften durch ihre Delegierten vertreten werden: bis zu 150 Mitglieder: je ein Delegierte*r, bis zu 600 Mitglieder: je zwei Delegierte, über 600 Mitglieder: je drei Delegierte. Bei Abstimmungen haben nur die anwesenden Delegierten eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht möglich.
  • Die Verpflichtung, einen „Link“ auf die Website der DBU in der eigenen Website (falls vorhanden) einzurichten.
  • Bei Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.

Weitere Fragen werden von der DBU-Geschäftsstelle gerne beantwortet.