Spenden und Ehrenamt

Buddhismus ist Verbundenheit 

Dank Ihrer großzügigen Unterstützung konnten wir unser Spendenziel im Jahr 2025 erreichen und auf dieser Grundlage nicht nur die vielfaltigen Aufgaben der DBU bewältigen, sondern unseren Neuausrichtungs- und Konsolidierungskurs erfolgreich fortsetzen. Dafür möchten wir Ihnen von Herzen danken!

Unsere Vision für 2026

In diesem Jahr möchten wir unsere unterstützenden Angebote für unsere Mitgliedsgemeinschaften und unsere Einzelmitglieder ausbauen, Verbundenheit stärken, Jugendprojekte fördern und den Buddhismus in unserer Gesellschaft noch sichtbarer machen.

Ihre Unterstützung zählt!

Jede Spende – ob groß oder klein – hilft uns, unsere Arbeit fortzusetzen und die Zukunft der DBU zu sichern.

Alle Spenden sind in der Regel nicht zweckgebunden. Eine Ausnahme ist aktuell unser Aufruf, dafür zu spenden, dass die DBU endlich den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – kurz KdöR – erhält.

Geben Sie dazu als Verwendungszweck „KdöR“ ein bzw. wählen Sie diesen Spendenzweck aus.

Manuelle Überweisung

In Deutschland

Deutsche Buddhistische Union e.V. (DBU)
GLS Bank
IBAN: DE59 4306 0967 7005 0505 02
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: entweder „Allgemeine Spende“ oder „von BA-Webseite“ oder „KdöR“

In der Schweiz

Deutsche Buddhistische Union e.V. (DBU)
Postfinance Bern
PostKonto: 40-188005-4
BIC: POFICHBEXXX
IBAN: CH4409000000401880054
Verwendungszweck: entweder „Allgemeine Spende“ oder „von BA-Webseite“ oder „KdöR“


Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigungen

Die Deutsche Buddhistische Union e. V., Dachauer Str. 140e, 80637 München, ist als gemeinnützig anerkannt. Sie ist unter der Steuernummer 143/240/10093 wegen Förderung religiöser Zwecke von der Körperschaftssteuer (gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) und von der Gewerbesteuer (nach § 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Der letzte uns zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 13.12.2024 gilt für das Jahr 2023.

Nach dem Jahressteuergesetz 2020 ist ab dem 1. Januar 2021 für Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zur Höhe von 300 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich. Als Spendenbescheinigung gilt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.

Bei Spenden über einem Betrag von 300 Euro schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu, vorausgesetzt Ihre Anschrift liegt uns vor.


Haben Sie Fragen oder selber Ideen? Kontaktieren Sie mich sehr gerne!

Beate Aldag
Ansprechpartnerin für Fundraising
E-Mail: aldag@dbu-brg.org

Nachlasspenden – Was schenke ich der Zukunft?

Mitglied werden – Gemeinschaft stärken