Stellungnahme der Deutschen Buddhistischen Union (DBU) zur Organspende aus buddhistischer Sicht
18. August 2026 | _Alle | Aktuell | Allgemein | DBU | Stellungnahmen
Aus buddhistischer Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen eine Organspende, sofern sie gut bedacht, freiwillig und nicht mit kommerziellem Gewinn verbunden ist. Dies gilt vor allem bei einer Lebendspende (z.B. einer Niere) oder bei Organen, die sich selbst regenerieren.
Ansonsten ist einer der Punkte, die es zu bedenken gilt, das buddhistische Verständnis des Sterbeprozesses. Nach dem Transplantationsgesetzt gilt der Hirntod als Todeszeitpunkt. Aus buddhistischer Sicht schließen sich nach dem Erlöschen der äußeren Atmung und der Hirnfunktionen noch weitere Auflösungsprozesse an, in denen das Bewusstsein Befreiung erlangen kann, oder es in einen neuen Kreislauf der Wiedergeburt eintritt. In dieser Phase sollten Körper und Geist möglichst ungestört bleiben und idealerweise durch Rezitationen und entsprechenden Ritualen begleitet werden. Eine Organentnahme würde das verhindern.
Eine weitere Frage die sich aus dem Todeszeitpunkt ergibt, ist die ethische Frage, ob durch die Entnahme Leben beendet wird. Auch wenn Ärztinnen und Ärzte dabei im rechtlichen Rahmen handeln, sind zum Zeitpunkt der Entnahme, sowohl im medizinischen wie im buddhistischen Verständnis, die Todeszeichen noch nicht eingetreten. Wer sich für eine Organspende entscheidet, sollte sich dieser Aspekte bewusst sein und sie sorgfältig bedenken.
Nach buddhistischem Verständnis wird die Qualität des Sterbens wesentlich durch die Art bestimmt, wie ein Mensch gelebt und seinen Geist geschult hat. Wer durch eine langjährige Meditationspraxis einen stabilen Geist entwickelt hat, wird weniger von äußeren Umständen beeinflusst. Ist dieser Geist zugleich von einem tiefen Mitgefühl durchdrungen und dem daraus entstehenden Wunsch, leidenden Wesen zu helfen, so kann dies auch bei einer Organspende tragend sein. Leben zu retten und zum Wohle anderer zu geben, gilt im Buddhismus als verdienstvolle Handlung, die sowohl anderen als auch dem eigenen spirituellen Weg zugutekommt – auch über dieses Leben hinaus. Gleichzeitig wird in allen buddhistischen Traditionen darauf hingewiesen, dass ein befreiter Geist über einen größeren Handlungsspielraum verfügt, zum Wohle der Wesen zu wirken. Deshalb sollte die Möglichkeit des Erwachens während des Sterbeprozesses nicht außer Acht gelassen werden.
Unabhängig davon, ob eine gesetzliche Regelung eine ausdrückliche Zustimmung oder einen ausdrücklichen Widerspruch zur Organspende vorsieht, ist es aus buddhistischer Sicht unabdingbar, sich umfassend zu informieren und die eigene spirituelle Praxis, sowie die persönlichen Beweggründe mit größtmöglicher Ehrlichkeit zu prüfen.
Nach Einschätzung der Verfasser, könnte die geplante Neuregelung viele Menschen unvorbereitet treffen und dadurch zusätzliches Leid erzeugen. Ebenfalls wird die Sorge geäußert, dass die neue Regelung den illegalen Organhandel eher begünstigen könnte.
Es ist auf alle Fälle eine individuelle Entscheidung, die der Verantwortung jeder einzelnen Person unterliegt und wird nicht nur von religiösen, sondern auch von kulturellen Bedingungen geprägt.
Vorstand der DBU
August 2026
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